So behalten Sie Ihre Nummer beim Anbieterwechsel

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So behalten Sie Ihre Nummer beim Anbieterwechsel

Egal ob es um einen Wechsel des Festnetz- oder des Mobilfunknetzes geht – für die meisten ist einer der wichtigsten Punkte, dass die eigene Rufnummer behalten werden kann. Ansonsten ist es mühselig, allen Freunden, Bekannten, Familienmitgliedern, Behörden und Arbeitskollegen die neue Nummer mitzuteilen. Das wissen auch die Telefonanbieter und locken damit, dass unter allen Umständen die alte Nummer behalten werden kann. Anbieter, die diesen Service nicht anbieten können sicher sein, dass die Kunden eher die Konkurrenz aufsuchen werden. Doch ist das wirklich so einfach die eigene Rufnummer zu behalten? Was muss genau beachtet werden, damit alles glatt geht?

Gut zu wissen: In Deutschland gibt es für Verbraucher sogar einen Rechtsanspruch auf die eigene Nummer- es war nie so einfach wie heute, sich jahrelang oder sogar für immer an eine Nummer zu binden. Allerdings klappt das nur in der Theorie wunderbar unkompliziert, in der Praxis kann es vorkommen, dass die Nummer verloren geht.

Wer kümmert sich darum, die Nummer zu behalten?

Nummer behalten

Wenn ein Telefonanbieter gewechselt wird, geschieht dies über den neuen Anbieter. Der Kunde selber muss nur den neuen Telefonanbieter kontaktieren, mit dem alten muss er nicht mehr sprechen. Der neue Anbieter kümmert sich um alle Formalitäten, also auch darum, dass die alte Rufnummer behalten wird. Wichtig: Unbedingt dazu sagen, dass die Nummer behalten werden soll! Dies muss in der Regel schriftlich bestätigt werden und an den neuen Anbieter postalisch geschickt werden. Ganz wichtig: alle Daten noch einmal überprüfen! In der Regel geht die Nummer dann verloren, wenn Kundendaten nicht übereinstimmen. Deshalb mit Ruhe überprüfen!

Die Reihenfolge ist wichtig:

  • Den neuen Anbieter kontaktieren
  • Deutlich sagen, dass die Nummer die gleiche bleiben soll
  • Infos immer durchlesen und gegenchecken, nie darauf vertrauen, dass alles stimmt

Nicht selber kündigen!

Der Telefonanbieter sollte nie selber gekündigt werden – von Ausnahmen einmal abgesehen. Wenn dies doch aus Unwissenheit passiert ist, kann die eigene Nummer nur behalten werden, wenn ein Antrag an den neuen Anbieter geschickt wird. Hierbei muss um eine Portierung gebeten werden. Wenn dies innerhalb von drei Monaten passiert, kann die Nummer in der Regel noch gerettet werden. Auch hier gilt: nicht den alten Anbieter kontaktieren, sondern den neuen!

Was passiert bei einem Umzug?

Hierbei sieht es anders aus, vor allem bei der Festnetznummer. Sobald sich die Vorwahl ändert, erlischt das Recht auf die Nummer. Denn es kann natürlich sein, dass die Rufnummer mit der neuen Vorwahl bereits vergeben ist. In diesem Fall ist es nicht möglich, die Nummer zu behalten.

Außerdem ist nur eine Rufnummer pro gemeldeter Adresse erlaubt – Ausnahmen gibt es bei ISDN Anschlüssen. Hierbei ist der Trick, dass alle Nummern über den gleichen Anschluss laufen und es sich nicht um verschiedene Leitungen mit verschiedenen Anbietern handelt.

Im Mobilfunknetz sieht das anders aus – hier haben früher die Vorwahlen gekennzeichnet, zu welchem Anbieter das Handy gehört. Inzwischen kann die Vorwahl im Mobilfunknetz jedoch mitgenommen werden.

Tricks der Telefonanbieter

Liegt einem Unternehmen eine Kündigung vor, wird oft mit vielen Mitteln versucht, diesen Kunden doch noch an sich zu binden. Es kann also passieren, dass per Telefonanruf nachgehakt wird, ob die Kündigung sicher ist. Hier sollte mit einem entschiedenen Ja geantwortet werden, da ansonsten nachträglich noch Ärger kommen kann. Die Rufnummer kann vorenthalten werden. Wichtig:

  • Zur Kündigung stehen und nicht verunsichern lassen
  • Dies klar artikulieren
  • Nichts aufschwatzen lassen

Wenn bereits gekündigt wurde und telefonisch wieder auf den alten Anbieter eingegangen wird, gibt es ein komplettes Chaos. Dabei kann es sogar passieren, dass vorübergehend gar keine Telefonleitung genutzt werden kann.

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