Probleme mit dem Telefonanbieter? Das sind Ihre Möglichkeiten

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Probleme mit dem Telefonanbieter? Das sind unsere Tipps!

Probleme mit dem Telefonanbieter

Ein Telefonanbieter ist nicht immer gut und perfekt. Auch die Anbieter von Telefonanschlüssen und Internetanschlüssen machen Fehler. Teils finden diese Fehler in den Rechnungen statt oder auch im Rahmen der Leistung. Kunden müssen laut einem Urteil sogar die Fehler in Rechnungen bis zu einem gewissen Grad hinnehmen und können lediglich Reklamieren. Hier hilft nur ein freundliches Gespräch mit dem Kundenservice, da die Richter den Kunden in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht einräumen. Allerdings gibt es weitere Bereiche, in denen Kunden mehr Rechte erhalten oder andere Möglichkeiten nutzen können. Einige beliebte Optionen, die im Rahmen der Verträge helfen können sind

  • Tarifwechsel,
  • Anbieterwechsel
  • Schadenersatz
  • Sonderkündigung oder
  • ein Neuanschluss bei Umzug.

Diese unterschiedlichen Maßnahmen werden abhängig von der Situation nötig, beziehungsweise Kunden können ein Recht darauf erheben. Probleme treten ja immer wieder auf, die auf unterschiedliche Weise angegangen werden.

Fehlerhafte Rechnungen

Fehlerhafte Rechnungen sind bei vielen Anbietern eine Situation, die einmal auftreten kann oder die öfter vorkommt. Sollte sich der Fall einer falschen Rechnung häufen, dann sollte der Kunde vielleicht sogar gleich kündigen. Eine Verlängerung eines Vertrages könnte zu noch mehr Ärgernissen führen. Ein erster Schritt ist dann die Dokumentation von Fehlern, die einem Kundenservice mitgeteilt werden können. Der Kundendienst sollte dann für eine Klärung sorgen. In einem freundlichen Ton ist dies stets möglich. Außerdem haben Kunden die Möglichkeit bei strittigen Posten in der Rechnung nur den Teil der Rechnung zu begleichen, der unstrittig korrekt ist. Weiterhin können Kunden die Zahlungsmethode ändern, wenn sie die Lastschrift als Zahlungsmethode gewählt haben. Sollte es zahlreiche grob falsche Rechnungen geben, die der Kunde aber nicht in dem Rahmen bezahlen muss, kann der Kunde eine Änderung vornehmen. Sollte eine deutliche Boshaftigkeit oder grob falsch und stark überhöhte Rechnung nicht abbrechen kann ein Anwalt eingeschaltet werden. Auch Verbraucherzentralen helfen stets bei diesen Problemen.

Ein Tarifwechsel bei einem Anbieter

Viele Kunden sind mit einem Tarif vielleicht nicht zufrieden. Dies bedeutet, dass sie einen Wechseln vollziehen können. Hierzu finden sich zwei Möglichkeiten. Einmal kann ein Kunde in einen teureren Tarif wechseln, der mehr Leistungen führt. Ein Wechsel dorthin kann in den meisten Fällen sehr schnell stattfinden und führt eine Verlängerung des Vertrages mit sich. Außerdem kann ein Wechsel in einen anderen Tarif stattfinden, der aber nicht teurer sein muss. Dann muss ein Kunde eine Kündigung seines Vertrages vornehmen und muss eine Wartezeit einhalten. In den meisten Fällen ist ein sofortiger Wechsel in einem Vertrag nicht vorgesehen oder möglich. Nur bei Anbietern, die etwa eine schnelle Kündigung ermöglichen, kann ein Wechsel auch deutlich schneller vollzogen werden.

Ein Anbieterwechsel zu Vertragsende

Anbieterwechsel zu Vertragsende

Kunden möchten vielleicht schnell einen Vertrag wechseln und müssen aber doch eine Wartezeit in Kauf nehmen. Sie möchten in dem Rahmen vielleicht auch ihre Nummer mit umziehen und sind sich nicht sicher, auf welche Weise sie vorgehen sollen. Nach einer Novellierung des Telekommunikationsgesetzes von 2012 ist es so, dass der Kunde dem neuen Anbieter mitteilen muss, dass ein Wechsel vollzogen werden kann. Der neue Anbieter kümmert sich dann um eine Kündigung und die Vorgänge im Rahmen des Wechsels. Optimal findet dieser Wechsel zum rechten Zeitpunkt vor Vertragsablauf und -verlängerung statt. Auch eine Rufnummernmitnahme ist dann mit vorzunehmen. Sollte der Wechsel innerhalb von 24 Stunden nicht funktionieren, muss der alte Anbieter einen Telefonanschluss für einen weiteren Zeitraum zur Verfügung stellen. Der Kunde muss in der Zeit nur 50 % des Preises entrichten.

Probleme mit einem Neuanschluss

Sollte ein Neuanschluss oder ein Standortwechsel zu einem konkreten Schalttermin und in der folgenden Zeit nicht gelegt werden können, fällt ein Schadenersatz an und ein Kunde kann seine Kosten, die auf dem Mobiltelefon entstehen, in Rechnung stellen. Weiterhin tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft, kann drei Monate nach der Sonderkündigung ein Vertrag aufgelöst werden. Vordrucke zu vielen dieser Problemstellungen führen die Verbraucherschutzzentralen.

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