Diese Rechte hat ein Telefonkunde!

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Diese Rechte hat ein Telefonkunde!

Die Rechte des Telefonkunden

Oft ist sich ein Nutzer von Telefon und Internet nicht darüber im Klaren, welche Rechte er hat und diese auch ein Einfordern kann. Daher lohnt es sich hier einmal näher hinzuschauen, um das zu bekommen, was jeden Monat bezahlt wird. Im Jahr 2012 wurden eine Reihe neuer Rechte verabschiedet, die einen großen Nutzen für den Kunden mit sich bringen.

Diese Rechte betreffen:

  • Die eigentliche Nutzung
  • Rechte beim Umzug
  • Rechte beim Anbieterwechsel
  • Sonderkündigung

Die Nutzung

Kommt es bei der Nutzung des Telefonanschlusses zu Problemen, muss der Anbieter kontaktiert werden. Dies war oft eine Kostensache, da die Warteschleife und der Anruf Geld gekostet hat. Neugeregelt sind Sonderrufnummern, die nach der Länge des Gespräches abgerechnet werden. Diese müssen nach der neuen Regelung kostenlos sein, unabhängig davon ob jemand vom Handy oder Festnetz anruft. Zu beachten ist, dass dies nicht für normale Festnetznummern der Anbieter gilt, genauso wenig für Nummern, die pauschal für den Anruf Geld kosten. Jedoch muss eine Information erfolgen, wieviel der Anruf kostet und wie dieser abgerechnet wird.

Ebenso gab es eine Änderung bei den Verträgen. Diese dürfen für Neukunden höchstens eine Laufzeit von 24 Monaten beinhalten. Neu ist auch, dass ein Vertrag mit nur einem Jahr Laufzeit angeboten werden muss.

Bei der Nutzung eines Internetzugangs wird damit geworben, wie hoch die Geschwindigkeit sein kann. Jedoch wird dies in nur sehr wenigen Fällen erreicht. Daher haben Anbieter die Auflage ebenso die Mindestgeschwindigkeit anzugeben. Wird diese nicht erreicht, hat der Kunde recht auf Nachbesserung oder auf eine Sonderkündigung, da der Vertrag nicht erfüllt wird.

Rechte beim Umzug

Eine Neuregelung findet sich auch für den Fall des Umzuges. Früher war es üblich, dass die Vertragslaufzeit von Neuem begann. Dies wurde mit dem neuen Gesetz ausgehebelt. Der ursprüngliche Vertrag muss inklusive der Vertragslaufzeit weiterlaufen. Ist der Anbieter nicht in der Lage die gleiche Leistung zu erbringen, als am vorherigen Wohnort, hat der Kunde das Recht den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dies war zuvor nur mit dem Zugeständnis des Providers möglich.

Rechte beim Anbieterwechsel

Rechte beim Anbieterwechsel

Ebenfalls neugeregelt wurden Rechte beim Anbieterwechsel. Bei einer Umstellung musste der Kunde eine Nichterreichbarkeit von mehreren Tage oder gar Wochen hinnehmen. Diese darf sich bei einem Wechsel höchstens auf einen Tag belaufen.

Ebenfalls ist es möglich, die Handynummern auch vor Ablauf eines Vertrages zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.

Sonderkündigungsrechte

Mit oben genannten Änderungen treten ebenso Möglichkeiten der Sonderkündigung in Kraft. Kommt es zu Problemen mit dem DSL Vertrag, was die Leistung betrifft, besteht die Möglichkeit durch eine Sonderkündigung aus dem Vertrag auszusteigen. Dies kann dann der Fall sein, wenn die versprochene Schnelligkeit oder der Datentransfer, nicht eingehalten werden kann. Ändert sich nach einer Nachbesserung nichts an der Situation, kann die Kündigung geschrieben werden. Dies ist für den Vertrag vor Ort möglich, wie auch nach einem Umzug.

Das Recht der Sonderkündigung gilt nicht, wenn zwei Personen zusammenziehen und somit nur einen Vertrag benötigen würden. Hierbei können sich die Anbieter kulant zeigen und einen Vertrag auflösen oder die Kosten verringern. Jedoch hat der Kunde hier kein besonderes Recht zu kündigen.

Fazit:

Wer sich im Voraus gut informiert, kann sein Recht geltend machen und sich auch gegen große Anbieter durchsetzen. In manchen Fällen ist dies nicht einfach, jedoch lohnt es sich, auf sein Recht zu pochen, besonders wenn ein Nutzer große Nachteile hierdurch hat. Im Zweifel steht zuerst der Kontakt mit dem eigenen Anbieter in der Absicht, die Dinge einvernehmlich zu regeln. Ist dies nicht möglich, kann ein Anwalt bei der weiteren Vorgehensweise helfen. Zum Teil kann viel Zeit vergehen, bevor ein Kunde tatsächlich sein Recht bekommt.

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